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SWI 9, September 2003, Seite 427

Nachversteuerung deutscher Betriebstättenverluste wegen Doppelverwertung

(BMF) - Hat ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rd. 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis Jahresende ein deutscher Betriebsverlust von rd. 180.0000 S erlitten wurde, dann ist 1999 nach der Rechtsprechung des VwGH (, 99/14/0217) nicht nur der österreichische Betriebsverlust, sondern auch der deutsche Verlust mit den positiven Inlandseinkünften (rd. 50.000 S aus inländischer Liegenschaftsvermietung) auszugleichen. Es tritt damit im Jahr 1999 eine Auslandsverlustverwertung in Höhe von 20.000 S [50.000 (inl. V+V) - 30.000 (inl. GW-Verlust) = 20.000] ein.

Auch im Folgejahr 2000 sind die deutschen Betriebsverluste (rd. 360.000 S) mit den inländischen Vermietungseinkünften (50.000 S) auszugleichen. Damit hat sich der Betrag der nach der VwGH-Judikatur zulässigen Verwertung der Deutschland-Verluste bei der Veranlagung des Jahres 2000 auf 70.000 S erhöht.

Wenn nun im Jahr 2001 in Deutschland ein Betriebstättengewinn von rd. 450.000 S an...

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