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SWI 9, September 2003, Seite 407

Russisches Theatergastspiel vor Kundmachung des neuen DBA-Russland

(BMF) - Das österreichisch-russische Doppelbesteuerungsabkommen ist ab anzuwenden, jedoch erst am im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden. Es löst das alte Abkommen zwischen Österreich und der Sowjetunion ab, das von Russland und Österreich auf Reziprozitätsbasis bis zum Wirksamkeitsbeginn des neuen Abkommens weiterhin angewendet wurde. Durch Artikel 17 des neuen Abkommens ist insoweit eine „Verböserung" eingetreten, als russische Theatergastspiele nach dem alten Abkommen von der österreichischen Besteuerung freizustellen waren, nach dem neuen Abkommen hingegen der österreichischen Besteuerung unterliegen; eine echt verbösernde Wirkung tritt allerdings nur dann ein, wenn die österreichische Steuer - wie im Fall von nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Theatergastspielen - keine Aussicht auf Anrechenbarkeit auf eine russische Einkommensteuer aufweist.

Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes verstoßen gesetzliche Vorschriften, die nachträglich an früher verwirklichte Tatbestände steuerliche Folgen knüpfen, durch welche die Rechtsposition der Steuerpflichtigen mit Wirkung für die Vergangenheit verschlechtert wird, gegen den Gleichheitssatz, wenn die N...

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