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EuGH: Recht zur Aufstellung eines Zigarettenautomaten mehrwertsteuerpflichtig
In seinem Urteil vom Rs. C-275/01 Sinclair Collis Ltd (im Folgenden kurz: SC) hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob das Recht zur Aufstellung eines Zigarettenautomaten in Geschäftsräumen mehrwertsteuerpflichtig ist oder unter die Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken fällt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde: SC stellt in Gasthäusern, Clubs und Hotels Zigarettenautomaten auf, die sie betreibt und wartet. Zu diesem Zweck schloss sie mit jedem Eigentümer dieser Geschäftsräume (im Folgenden: Lokalinhaber) einen Vertrag über die Bereitstellung derartiger Automaten gegen Zahlung eines vereinbarten prozentuellen Anteils an den Bruttoerträgen aus den Tabakverkäufen, die allgemein in den S. 384Geschäftsräumen und insbesondere mittels der Automaten erzielt werden. Nach diesem Vertrag werden die Automaten an einem Standort aufgestellt, den der Lokalinhaber als den Standort benennt, der wahrscheinlich zu den höchsten Verkaufszahlen führt. Die Zigaretten und das Bargeld in den Automaten, die Zigarren und die anderen Tabakwaren bleiben im Eigentum von SC. Der Lokalinhaber räumt SC für die Dauer von zwei Jahren das ausschließliche Recht ein, ...