Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 8, August 2003, Seite 380

Engagement eines niederländischen Orchesters für Konzerte und CD-Produktionen

(BMF) - Wird ein niederländisches Orchester, das seine Aktivitäten in einer nicht auf Gewinn gerichteten Weise der klassischen Musik widmet, von einem österreichischen Medienunternehmen für Konzert- und CD-Produktionen engagiert, dann kann gemäß Artikel 18 Abs. 3 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens, in der Fassung BGBl. III Nr. 14/2003, eine Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG erwirkt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diesbezüglich in einem „Verständigungsverfahren" die Entlastungsberechtigung des niederländischen Orchesters anerkannt wird.

Dieses „Verständigungsverfahren" (das im Wesentlichen darin besteht, dass dem BM für Finanzen seitens des niederländischen Finanzministeriums die Entlastungsberechtigung notifiziert wird) kann durchaus auch im Nachhinein von dem niederländischen Orchester in den Niederlanden in Gang gesetzt werden. In einem solchen Fall könnte sodann seitens des Orchesters beim Finanzamt Eisenstadt unter Verwendung des Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) samt Beiblatt C die Rückzahlung des vorgenommenen Steuerabzuges beantragt werden. Die vom niederländischen Finanzministerium einlangende...

Daten werden geladen...