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SWI 6, Juni 2014, Seite 268

Verschärfter Gesetzentwurf gegen deutsche Steuersünder noch vor dem Sommer

Das deutsche Finanzministerium hat angekündigt, noch vor der Sommerpause einen Gesetzesentwurf für eine verschärfte Regelung für die straffreie Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung vorzulegen. Im Vorfeld hatten sich die Finanzminister von Bund und Ländern bei ihrem Jahrestreffen in Stralsund darauf geeinigt, dass die Strafaufschläge drastisch angehoben, die Verjährungsfristen verlängert und die Grenzbeträge gesenkt werden, ab denen eine Steuerhinterziehung geahndet wird. Das Gesetz soll am in Kraft treten. Die Grenze für die Straffreiheit soll von 50.000 auf 25.000 Euro zu zahlender Steuer gesenkt werden. Die Verjährungsfrist für alle Fälle der Steuerhinterziehung soll auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Um Straffreiheit zu erhalten, muss der hinterzogene Betrag mit einem Hinterziehungszinsaufschlag von 6 % pro Jahr sofort entrichtet werden. Bei hinterzogenen Steuern von bis zu 100.000 Euro wird zudem ein Zuschlag von 10 % der Summe fällig. Ab 1 Mio. Euro steigt der Zuschlag auf 20 %.

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