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SWI 8, August 2003, Seite 354

Engagement deutscher Künstler durch ein österreichisches Theater

Werden von einem österreichischen Theater in Deutschland ansässige Kostümbildner, Regisseure und Schauspieler engagiert, dann gilt ab gemäß dem DBA-Deutschland-2000 folgende Rechtslage:

Gagen an selbstständig tätige deutsche Kostümbildner und Regisseure sind gemäß Art. 14 DBA-Deutschland-2000 in Österreich ab von der Abzugsbesteuerung zu entlasten. Sie können anlässlich der Auszahlung steuerfrei gestellt werden, wenn als Nachweis für die Abkommensberechtigung eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung beigebracht (oder nachgebracht) wird. Für die deutschen Schauspieler besteht allerdings gemäß Art. 17 DBA keine Steuerentlastungsberechtigung.

Werden die deutschen Künstler nicht auf Werkvertragsbasis, sondern als Dienstnehmer des inländischen Theaters tätig, steht das Besteuerungsrecht nicht nur in den Fällen der Schauspieler, sondern gemäß Art. 15 des Abkommens auch in den Fällen der Kostümbildner und Regisseure Österreich zu, sodass in diesen Fällen keine Steuerfreistellung erfolgen kann. (EAS 2313 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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