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SWI 6, Juni 2003, Seite 271

Der Verlustvortrag für österreichische Betriebsstätten deutscher Unternehmer

CARRYING OVER OF LOSSES FOR AUSTRIAN PERMANENT ESTABLISHMENTS OF GERMAN COMPANIES

Franz Hruschka und Stefan Bendlinger

There are situations between Austria and Germany in which losses cannot be taken into account in either of the countries. Among other things, this is due to Austrian regulation article 102 paragraph 2 Section 2 of the Austrian Income Tax Law. This regulation provides for carrying over a loss only under very restrictive conditions. Franz Hruska and Stefan Bendlinger study this problematic situation.

1. Einführung

Vor der Steuerreform 1988 war in Österreich das Recht zum Verlustvortrag gem. § 18 Abs. 1 Z 4 EStG ausschließlich unbeschränkt Steuerpflichtigen zugänglich. Die Steuerreform 1988 (BGBl. Nr. 400 1988 f.) hat zwar den Verlustabzug gem. § 18 EStG auch beschränkt Steuerpflichtigen ermöglicht, allerdings mit der Einschränkung, dass dieser in inländischen Betriebsstätten entstanden sein muss und „...nur insoweit berücksichtigt werden kann, als er die nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte überstiegen hat". Von Lehre und Praxis wurden gegen diese Bestimmung Bedenken aus rechtspolitischer, verfassungsrechtlicher und gemeinschaftsrechtlicher Sicht erhoben, aber auch im Hinblick auf die Diskriminierungsverbote aus DBA-rechtlicher Sicht.

Mit hat der VfGH den § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 i. d. F....

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