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Schachteldividenden im neuen DBA mit Russland
INTER-CORPORATE DIVIDENDS IN THE NEW TAX TREATY BETWEEN AUSTRIA AND RUSSIA
In order to benefit from the reduced withholding tax rate of 5 % according to paragraph 2 of Article 10 of the new Tax Treaty between Austria and Russia, a minimum holding percentage of 10 % as well as an absolute holding requirement exceeding 100.000 US$ or an equivalent amount in any other currency is necessary. Georg Kofler undertakes a first interpretation of this provison.
I. ÜberblickDas im BGBl. III Nr. 10/2003 veröffentlichte Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland ist gem. Art. 28 Abs. 2 für Fragen der Quellenbesteuerung seit anzuwenden und löst damit das alte Abkommen mit der Sowjetunion ab. Das neue Abkommen folgt dabei zwar weitgehend den Regeln des OECD-MA aus dem Jahr 1992, enthält jedoch in Art. 10 Abs. 2 für Schachteldividenden eine interessante Besonderheit: Grundsätzlich dem OECD-MA entsprechend wird das neben dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates bestehende Quellenbesteuerungsrecht für Portfoliodividenden auf 15 % und - bei 10%iger Mindestbeteiligung am Kapital - im Schachtelverhältnis auf 5 % begrenzt. Zusätzlich zu dieser prozentuellen Grenze bei Schachtelbeteiligungen muss aber für die Erlangung des ermäßigten Steuersatzes von 5 % „die Beteiligung 100...