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Deutsche Mitwirkende an österreichischen Seminarveranstaltungen
Werden in Deutschland ansässige Lehrkräfte von einer österreichischen Akademie mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Österreich an bis zu fünftägigen Seminaren mitzuwirken, S. 261dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Im ersten Fall besteht für die österreichische Akademie Steuerabzugspflicht für die gezahlten Honorare, im zweiten Fall hingegen nicht. Die Abgrenzungskriterien sind in AÖFV Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, muss zunächst vom Abgabepflichtigen selbst beurteilt werden (EAS 911).
Unter EAS 1033 wurde am im gegebenen Zusammenhang Folgendes ausgeführt: Übernehmen die deutschen Fachkräfte im Rahmen ihrer Verpflichtungen die Aufgabe, für kurze drei- bis fünftägige Seminar- bzw. Workshopleitungen nach Österreich zu kommen, hiezu die erforderlichen Vertrags-, Konzept- und Auswertungsgespräche zu führen und nach methodisch-didaktischen Formen des seminaristischen und übenden Lernens Plenums- und Kleingruppenarbeit zu leiten, dann spricht ein solches Tätigkeitsbild nic...