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SWI 5, Mai 2003, Seite 252

EuGH: Unterschiedliche Höhe einer Flughafenabgabe verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-92/01 Georgios Stylianakis hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob eine Flughafenabgabe, deren Höhe von der Länge der geflogenen Strecke abhängig ist, gegen die im EG-Vertrag verankerte Dienstleistungsfreiheit verstößt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde: Georgios Stylianakis reiste mit dem Flugzeug von Heraklion nach Marseille. Er zahlte für diese Reise neben dem Preis des Flugscheins einen Betrag i. H. v. ECU 20,- als Flughafenmodernisierungs- und -entwicklungsabgabe. Das griechische Recht sah vor, von jedem über zwölf Jahre alten Passagier, der von griechischen Flughäfen mit Bestimmungsort im Inland oder im Ausland abreist, eine Flughafenmodernisierungs- und -entwicklungsabgabe zu erheben. Für Reisende mit einem Endbestimmungsort, der von ihrem Abgangsflughafen mehr als 100 km und weniger als 750 km entfernt ist, betrug die Gebühr ECU 10,-, für Reisende mit einem Endbestimmungsort, der von ihrem Abgangsflughafen mehr als 750 km entfernt ist, hingegen ECU 20,-. Georgios Stylianakis erhob Klage und forderte die Hälfte der bezahlten Flughafenmodernisierungs- und -entwicklungsabgabe mit der Begründung zurück, dass die Erhe...

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