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EuGH: Mehrwertsteuerliche Behandlung von Kraftstoffverwaltungsverträgen im Rahmen des Kfz-Leasing
In seinem Urteil vom Rs. C-185/01 Autolease Holland BV hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob eine Kraftstofflieferung des Leasinggebers an den Leasingnehmer erfolgt, wenn ein Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug im Namen und für Rechnung des Leasinggebers bei Tankstellen betankt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde: Die Autolease Holland BV ist ein Leasingunternehmen mit Sitz in den Niederlanden, das an seine Kunden Kfz verleast. Für die Bereitstellung des Fahrzeugs zahlt der Leasingnehmer an die Autolease Holland BV monatliche Raten gemäß dem Leasingvertrag. Daneben bietet die Autolease Holland BV dem Leasingnehmer an, mit ihr eine Übereinkunft über Kraftstoffverwaltung zu treffen. Der Leasingnehmer hat dann das Recht, im Namen und für Rechnung der Autolease Holland BV Kraftstoff zu tanken und vereinzelt Ölprodukte zu kaufen. Zu diesem Zweck erhält er einen so genannten ALH-Pass sowie eine Tankkreditkarte des deutschen Kreditkartenunternehmens DKV. Die Karte nennt die Autolease Holland BV als Kundin des DKV. Der DKV rechnet regelmäßig mit der Autolease Holland BV ab, wobei die einzelnen Kraftstofflieferungen nach Fahrzeugen getrennt aufgeführt wer...