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SWI 5, Mai 2003, Seite 249

Österreichisches Flugpersonal einer deutschen Fluggesellschaft

(BMF) - Mit dem Wirksamwerden des neuen DBA-Deutschland am trat für das Bordpersonal von Flugzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt sind, insoweit eine Änderung ein, als nun das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen jenem Staat zugewiesen ist, in dem sich die Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens befindet (Art. 15 Abs. 5 DBA-Deutschland 2000). Ab wechselt daher das Besteuerungsrecht bei den in Österreich ansässigen Piloten und Stewardessen nach Maßgabe des Art. 15 Abs. 5 DBA-Deutschland 2000 von Österreich nach Deutschland.

Da das DBA-Deutschland keine „Subject-to-tax-Klausel" enthält, ist in Österreich auch dann Steuerfreistellung zu gewähren, wenn Deutschland sein innerstaatliches Recht so auslegen sollte, dass bei den in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Österreichern für die außerhalb Deutschlands erbrachten Arbeitsleistungen keine Steuerpflicht geltend gemacht werden kann.

Angemerkt wird allerdings, dass bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern nicht nur im österreichischen, sondern auch im deutschen Recht ein „Verwertungstatbestand" vorgesehen ist und dass dieser - zumindest nach österreichischem Verständnis - so ausgelegt wird, dass die Arbeit ...

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