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SWI 5, Mai 2003, Seite 237

Inländische "Kundenbetreuung" durch ein deutsches Handelsunternehmen

(BMF) - Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich drei Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im „Bürobetrieb" und in der „Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr widerlegbare Vermutung auf, dass sich das deutsche Unternehmen bei der Vermarktung seiner Produkte in Österreich einer österreichischen Betriebstätte bedient. Ob der Leiter dieses österreichischen Büros Verkaufsvollmacht besitzt und ob er von den belieferten Großhändlern formelle Bestellungen entgegennimmt, ist jedenfalls im Geltungsbereich des DBA-Deutschland 1954 unerheblich. Aber auch im zeitlichen Geltungsbereich des DBA 2000 (ab ) muss bezweifelt werden, dass den von den vier Mitarbeitern unter dem Titel „Kundenbetreuung" erbrachten Leistungen eine bloß unterstützende Hilfsfunktion bei der Produktvermarktung in Österreich zukommt. Der Umstand, dass ein Lagerraum mit Kleinteilen für Reparaturzwecke geführt wird, sonach der Umstand, dass offenbar auch Kundenreklamationen vor Ort in Österreich bearbeitet werden, spricht ebenfalls nicht für e...

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