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SWI 5, Mai 2003, Seite 222

Witwenpensionen österreichischer Bediensteter der US-Botschaft

(BMF) - Österreichische Staatsbürger, die nach ihrer Pensionierung für ihre seinerzeitige Dienstableistung bei der US-Botschaft in Wien ergänzend zur österreichischen ASVG-Pension aus den USA eine Zusatzpension erhalten, unterliegen mit dieser Zusatzpension gemäß Artikel 18 Abs. 1 lit. a des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung (EAS 1918). Dies gilt auch für die Weiterzahlung derartiger Pensionen an die Witwe des Sur-Place-Bediensteten.

Anders wäre es nur, wenn es sich bei der seinerzeitigen US-Pension an den verstorbenen Sur-Place-Bediensteten um Zahlungen gehandelt hätte, die unter den Begriff „Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter" im Sinn von Artikel 18 Abs. 1 lit. b DBA-USA fallen; ob dies der Fall ist, müsste aufseiten der USA beurteilt werden. Sollte dies vom IRS (Internal Revenue Service), 950 L'Enfant Plaza South, S. W., Washington CD 200024, USA, oder von einer anderen Dienststelle des IRS) bestätigt werden, wäre auf österreichischer Seite Steuerfreiheit zu gewähren. Diese Steuerbefreiung bliebe auch der Witwe als Rechtsnachfolgerin erhalten (vgl. hierzu EAS 438 in Bezug auf G...

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