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SWI 5, Mai 2003, Seite 207

Verluste österreichischer Gesellschaften eines US-Konzerns mit Kommunikationsaktivitäten in Osteuropa und Asien

Wird im Zuge einer Betriebsprüfung bei zwei inländischen Gesellschaften eines US-Konzerns aufgedeckt, dass einerseits hohe Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Auslandsumsätzen lukriert, andererseits aber hohe Verluste erklärt wurden, und zwar ungeachtet einer Dienstleistungsvereinbarung mit der US-Konzernspitze, der S. 208zufolge eine Funktionsabgeltung nach der Kostenaufschlagsmethode hätte erfolgen sollen, dann liegt der dringende Verdacht nahe, dass die konzerninternen Geschäftsbeziehungen unter Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes abgewickelt worden sind.

Nach Ziffer 5.4 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (AÖFV Nr. 114/1996) ist zu verlangen, dass der Steuerpflichtige (d. i. im vorliegenden Fall sonach die inländische Konzerngesellschaft) über schriftliche Unterlagen verfügt, die als Nachweis für seine Bemühungen zur Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes dienen können; hierzu gehören auch Angaben über die Grundlagen der Verrechnungspreisfestsetzung, die hiebei berücksichtigten Faktoren sowie die gewählte Methode.

Beruft sich die inländische Gesellschaft in diesem Zusammenhang auf die zwischen ihr und der US-Konzernspitze abgeschlossene Servicevereinbarung,...

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