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SWI 5, Mai 2003, Seite 207

Umstellung des Warenvertriebes bei der österreichischen Konzerngesellschaft auf Vertreterbasis

Werden in Österreich Vertriebs-Tochtergesellschaften von ihrer ausländischen Muttergesellschaft beauftragt, bloß als Vertreter die Produkte der Muttergesellschaft in Österreich abzusetzen, dann ist nicht ausgeschlossen, diese Tochtergesellschaften als „Vertreterbetriebstätten" der ausländischen Muttergesellschaften zu werten; dies mit der Folge, dass nicht nur die Vertriebstochtergesellschaft mit ihrer Vertreterprovision, sondern auch die ausländische Muttergesellschaft mit den - nach Abzug der Vertreterprovision - verbleibenden Gewinnen aus dem Österreich-Geschäft der inländischen Besteuerung unterliegt (EAS 2128).

Im Verhältnis zu Deutschland ergibt sich aber hinsichtlich einer solchen Vertriebsumstellung aus dem Schlussprotokoll zu Artikel 5 DBA-Deutschland 2000, dass abweichend von den sonst üblichen Grundsätzen in der österreichischen Gesellschaft keine Betriebstätte der deutschen Konzerngesellschaft zu erblicken ist, wenn

- die österreichische Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen dieser deutschen Gesellschaft ist und wenn

- die Funktionen der Vertretergesellschaft so angemessen abgegolten werden, dass dieser auch ein Gewinn verbleibt.

Ein „verbundenes Unternehmen" ist in dies...

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