Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 4, April 2003, Seite 176

§ 6 Z 6 EStG und die Entstrickung

SEC. 6 PARA. 6 OF THE AUSTRIAN INCOME TAX ACT AND "ENTSTRICKUNG"

Ulrich Scheuerle

Sec. 6 Para. 6 of the Austrian Income Tax Law is presently the subject of harsh critcism due to its evaluation using an arm's lenght price and the point chosen for the realisation of profits. Germany's theory of the so-called "Entstrickung" also deals with the taxation of international transactions. The concept of the new "Entstrickung" might be an alternative for the much criticised Austrian Sec. 6 Para. 6. Ulrich Scheuerle takes a closer look.

I. EinleitungGrenzüberschreitende Leistungsbeziehungen machen es notwendig, die im Inland geschaffenen Wertzuwächse in Form von stillen Reserven einzelnen Wirtschaftsgütern zuzuordnen und entsprechend ihrer Herkunft zu besteuern. Das Vorgehen für die steuerliche Erfassung von im Inland geschaffenem Steuersubstrat unterscheidet sich in Österreich von dem seines Nachbarn Deutschland. Im deutschen Steuerrecht sehen höchste Finanzgerichte und Finanzverwaltung das Rechtsinstitut der so genannten Entstrickung als Schlüssel für eine Erfassung stiller Reserven bei Überführung von Wirtschaftsgütern. Hinsichtlich der Verbringung von Wirtschaftsgütern vom inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebstätte stehen der Besteuerungszeitpunkt und die...

Daten werden geladen...