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Aufwandbesteuerung in der Schweiz
Suter/Poletti (PIStB 2020, 200 ff) stellen die subjektiven und objektiven Voraussetzungen der Schweizer Aufwandbesteuerung dar, wonach – auf Antrag – die weltweiten Lebenshaltungskosten anstelle der tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Hintergrund ist die Überlegung, dass der weltweite Lebensaufwand den finanziellen Verhältnissen der aufwandbesteuerten Person entspricht. Von zentraler Bedeutung sei, dass die steuerpflichtige Person auf dem Territorium der Schweiz keiner haupt- oder nebenberuflichen Erwerbstätigkeit nachgehen und daraus im In- oder Ausland Einkünfte erzielen darf. Andernfalls liegt eine die Besteuerung nach dem Aufwand ausschließende Erwerbstätigkeit in der Schweiz vor. In der Praxis stellen sich dabei heikle Abgrenzungsfragen, insbesondere vor dem Hintergrund der zulässigen privaten Vermögensverwaltung, der Definition des Schweizer Territoriums und der Relevanz des Vorliegens einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Tätigkeit. Die beiden Autoren berichten, dass die für die Veranlagung zuständigen Kantone weiterhin einen großen Ermessensspielraum haben und diesen auch unterschiedlich ausüben.