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Ausschüttungen von US-Investmentfonds
Bezieht ein in Österreich ansässiger Investor Ausschüttungen aus einem US-Investmentfonds, von denen in den USA gemäß dem DBA-USA eine 15%ige Quellensteuer in Abzug gebracht worden ist, dann ist gemäß Artikel 22 Abs. 3 des Abkommens diese US-Steuer auf die österreichische Einkommensteuer des Investors, die auf diese Ausschüttungen entfällt, anzurechnen. Als in Österreich steuerpflichtige Einnahme ist hierbei der um die US-Quellensteuer ungekürzte Ausschüttungsbetrag anzusetzen (EAS 2233 v. )