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§ 48 BAO und ausländische Unterkapitalisierungsvorschriften
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft die Anlaufverluste ihrer neuseeländischen Tochtergesellschaft durch Hingabe von Gesellschafterdarlehen finanziert und verlieren die Zinsen infolge der Anwendung der neuseeländischen Unterkapitalisierungsvorschriften den Charakter von abzugsfähigen Zinsen und tritt hiedurch der Effekt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ein, dann liegen die Rechtsvoraussetzungen für einen Ausgleich der ausländischen und österreichischen Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO vor.
Allerdings kann dieser Ausgleich nicht so weit gehen, dass nun auch Österreich die nach seinem Recht als Zinsen zu qualifizierenden neuseeländischen Einkünfte in steuerfreie Schachteldividenden umdeutet; wohl aber erscheint es gerechtfertigt, die aus der Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen resultierenden neuseeländischen Mehrsteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf die Zinseneinkünfte (Zinseneinnahmen abzüglich aller damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen) entfällt.
Diese Anrechnung kann aber nicht auf der Grundlage der §-48-BAO-Verordnung vorgenommen werden, weil diese Verordnung nur eine Steueranrechnung auf jene österreichische Steuer zulässt, die ...