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Rechtsfolgen unwirksamer Gleitzeitvereinbarungen
In einer aktuellen Entscheidung beschäftigt sich der OGH mit den Rechtsfolgen einer unwirksamen Gleitzeitvereinbarung, im besonderen Konnex zu den nach dem IESG gesicherten Entgeltansprüchen im Insolvenzfall des Arbeitgebers. Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über ebendiese Entscheidung und Praxistipps zur Ausgestaltung von Gleitzeitvereinbarungen im Allgemeinen geben ().
Dem gegenständlichen Fall lag ein Rechtsstreit zwischen einer Arbeitnehmerin und der IEF-Service GmbH als beklagte Partei zugrunde. Strittig war die Abgeltung von Überstunden in Form von Insolvenz-Entgelt. Auf das streitgegenständliche Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag der Architekten und Ingenieurskonsulenten anwendbar. Zudem bestand eine schriftliche Gleitzeitvereinbarung als Zusatz zum Dienstvertrag. In dieser Gleitzeitvereinbarung war jedoch kein Durchrechnungszeitraum (Gleitzeitperiode) vereinbart, sondern nur eine Kernzeit. Darüber hinaus wurde zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber zu Beginn des Dienstverhältnisses vereinbart, dass Überstunden in Form von Zeitausgleich abzugelten sind. Offene Überstunden bzw Zeitausgleichsstunden wurden im Unternehmen des Arbeitgeber...