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SWI 1, Jänner 2003, Seite 46

Feststellungslast und Mitwirkungspflicht bei Auslandsbetriebsstätten

Gerald Toifl

Vor dem Hintergrund jüngster Entscheidungen des 1. Senats des BFH, in denen auch die verfahrensrechtliche Seite bei Auslandssachverhalten angesprochen wurde, untersucht Hruschka (IStR 2002, 753 ff.) den Umfang der Mitwirkungspflicht inländischer Steuerpflichtiger mit Auslandsbetriebsstätten. Die angesprochenen Urteile des BFH befassen sich insbesondere mit der Beweismittelbeschaffung bei verbundenen Unternehmen oder Dritten, auf die der Steuerpflichtige mehr oder weniger Einfluss hat. Vor diesem Hintergrund kommt Hruschka zu dem Ergebnis, dass auch bei Auslandsberührung so lange nicht auf das Institut der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten zurückgegriffen werden muss, als Vorgänge innerhalb des Unternehmens unstreitig sind und lediglich deren Allokation zum Stammhaus oder zur Betriebsstätte fraglich ist. Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten soll ihren eigenständigen Regelungsgehalt vielmehr erst bei Zweifeln an der Entstehung oder Höhe der Bemessungsgrundlage entfalten. Darüber hinaus soll sie allerdings auch dann von Bedeutung sein, wenn es um die - wie es Hruschka ausdrückt - Zuordnung des Erfolgsbeitrags mittelbarer Außentransaktionen geht....

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