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Kommission: Vorschlag für eine Reform der Steuerregelung in Gibraltar
Die Kommission hat am eine Empfehlung an das Vereinigte Königreich zur Aufhebung oder Reform der Regelung für steuerbefreite Unternehmen (Exempt Company Regime) in Gibraltar vorgelegt (siehe IP 02/1484).
Ein Unternehmen, das in Gibraltar als steuerbefreites Unternehmen registriert ist, wird zur Zeit mit einer Pauschalsteuer zwischen 225 und 300 GBP (etwa 350 - 500 €) belegt. Von jeder weiteren Besteuerung in Gibraltar ist das Unternehmen ausgenommen. Bei den steuerbefreiten Unternehmen handelt es sich um in Gibraltar ansässige Finanzdienstleistungsunternehmen, die sich aber dort nicht geschäftlich betätigen dürfen. Auch dürfen keine Bürger Gibraltars oder in Gibraltar ansässige Personen an diesen Unternehmen beteiligt sein.
Die Regelung für steuerbefreite Unternehmen kann nach Auffassung der Kommission als staatliche Beihilfe eingestuft werden, da sie die vier relevanten Kriterien erfüllt: Die Regelung verschafft den begünstigten Unternehmen einen Vorteil gegenüber anderen, die unter das allgemeine Besteuerungssystem fallen, das für Gewinne einen Regelsteuersatz von 35 % vorsieht. Dieser Vorteil ist selektiv, er wird aus staatlichen Mitteln finanziert und kann den Wettbewerb beeintr...