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EuGH: Berichtigung der Vorsteuer bei Aufgabe eines Bauprojekts
In seinem Beschluss vom , Skellefteå Industrihus AB, C-248/20, befasste sich der EuGH mit Fragen der Berichtigung der Vorsteuer anlässlich der Aufgabe eines Bauprojekts vor Fertigstellung. Diese Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Skatteverk (Finanzbehörde, Schweden) und der Skellefteå Industrihus AB über die dieser auferlegten Verpflichtung, nach der Aufgabe eines Immobilieninvestitionsvorhabens eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen.
Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Skellefteå Industrihus, eine Gesellschaft schwedischen Rechts, die auf einem ihr gehörenden Grundstück ein Bürogebäude zur Vermietung errichten wollte, beantragte bei der Errichtung des Gebäudes, für den Zeitraum ab November 2012 die optionale Besteuerung, was ihr gewährt wurde. Anschließend nahm sie einen Vorsteuerabzug in Höhe von 966.508 schwedischen Kronen (SEK) (etwa 95.400 Euro) auf von ihr getätigte Erwerbe, hauptsächlich Dienstleistungen von Architekten für das geplante Gebäude, vor. Nachdem einer der potenziellen zukünftigen Mieter mitgeteilt hatte, dass er an der Miete von Räumlichkeiten in der betreffenden Immobilie nicht mehr interessi...