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SWI 1, Jänner 2003, Seite 30

DBA-Qualifikation bei Überlassung von Persönlichkeitsrechten

(BMF) - Ob Entgelte an einen in Spanien ansässigen Sportler unter Artikel 12 des DBA-Spanien fallen und demzufolge in Österreich einer abkommensgemäß mit 5 % begrenzten Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG zu unterziehen sind, hängt davon ab, ob diese Entgelte von der Lizenzgebührendefinition dieses Artikels erfasst werden. Der Wortlaut dieser Definition erfasst alle Vergütungen, die für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken bezahlt werden; Gleiches gilt für die Überlassung von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren sowie für diverse Mietgebühren.

Werden die gegenständlichen Entgelte für die Überlassung des Rechtes gezahlt, Fotos des spanischen Sportlers, die ihn mit dem Logo einer österreichischen Firma zeigen, für Werbezwecke in Österreich zu nutzen, geht es sonach um eine Abgeltung der Überlassung von Persönlichkeitsrechten, dann ist gegenwärtig international nicht einwandfrei geklärt, ob solche Entgelte noch als Lizenzgebühren gelten oder nicht (Hinweis auf EAS 882).

Solange diese Frage aber international ungeklärt und auch keine ausdrückliche Rechtspflicht zu eine...

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