Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lebensversicherungsverträge mit deutschen Versicherern
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österreichische Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten „Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 6 EStG hinsichtlich der Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und der Versicherungssumme (= Einkünfte aus Kapitalvermögen) und andererseits bei Rentenauszahlung nach Maßgabe des Übersteigens des kapitalisierten Rentenwertes (= sonstige Einkünfte).
Gleichgültig, ob bzw. in welcher Einkunftsart in Österreich Einkommensteuerpflicht eintritt, ist Deutschland gemäß Artikel 11 DBA-2000 verpflichtet, eine Entlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer zu gewähren, die nach inländischem Recht von den Kapitalertragsanteilen zu erheben wäre. (EAS 2181 v. )