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Gewinnausschüttung an die US-Muttergesellschaft unter Auflösung von Kapitalrücklagen
Dividenden, die die österreichische Tochtergesellschaft an ihre US-Muttergesellschaft ausschüttet, unterliegen gemäß Art. 10 DBA-USA der 5%igen österreichischen Kapitalertragsteuer.
Erfolgt daher unter dem Titel „Dividendenausschüttung" eine Zahlung an die US-Muttergesellschaft, die durch Auflösung einer Kapitalrücklage finanziert wird und sich daher lediglich als eine Einlagenrückzahlung darstellt, dann gilt dieser Vorgang nach inländischem Recht (§ 4 Abs. 12 EStG) als Beteiligungsveräußerung, die daher nicht der für Dividenden geltenden Zuteilungsregel unterstellt werden kann. Selbst wenn sich nach inländischem Recht (§ 98 Z 8 EStG) hierdurch - wegen Übersteigens des Buchwertes der Beteiligung - eine Steuerpflicht ergeben sollte, dürfte diese gemäß Art. 7 bzw. 13 Abs. 6 DBA-USA nicht geltend gemacht werden. (EAS 2176 v. )