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Ausschüttung unbesteuerter Passiveinkünfte an eine österreichische von einer Privatstiftung gehaltene GmbH
Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von einer Antillen-Gesellschaft eine 100%ige Beteiligung an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, die überwiegend in den Niederlanden unbesteuerte Passiveinkünfte erzielt, dann unterliegen die von der erworbenen niederländischen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne gemäß § 10 Abs. 3 KStG der inländischen Körperschaftsbesteuerung, wenn nicht nachgewiesen wird, dass an der inländischen Kapitalgesellschaft überwiegend natürliche Personen mit Ausländereigenschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.
Ist eine inländische Privatstiftung der alleinige Gesellschafter der inländischen Kapitalgesellschaft, dann muss jeder Versuch, eine mittelbare Beteiligung von Steuerausländern nachzuweisen, scheitern. Denn eine mittelbare Beteiligung würde voraussetzen, dass eine Beteiligung an jener Körperschaft besteht, die ihrerseits unmittelbar an der die Auslandsgewinnausschüttung empfangenden inländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist. An einer Privatstiftung kann es aber keine „Beteiligung" in diesem Sinn geben, sodass eine mittelbare Beteiligung über eine Privatstiftung an einer von dieser gegründeten Tochtergesellschaft nicht möglich ist.
Selbs...