Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 5, Oktober 2017, Seite 320

Entziehung der Obsorge des Vaters wegen Gefährdung des Kindeswohls durch massive Abspaltung von der Mutter

iFamZ 2017/165

§ 181 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG

(…) Die Entscheidung des Erstgerichts, von einer persönlichen Anhörung des mittlerweile neunjährigen Kindes abzusehen, das im Rahmen ausführlicher Gespräche mit der SV gehört wurde, entspricht § 105 Abs 1 Satz 2 AußStrG. Bei einem Minderjährigen, der das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, liegen die Voraussetzungen für eine mittelbare Anhörung vor. (…)

3. Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht gem § 181 ABGB wegen Gefährdung des Kindeswohls verfügte Entziehung der Obsorge des Vaters. Ob die Voraussetzungen für eine solche Obsorgeübertragung erfüllt sind und eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG auf, wenn dabei ausreichend auf das Kindeswohl Bedacht genommen wurde (1 Ob 7/16k mwN; vgl RIS-Justiz RS0007101 [T2, T 3]; RS0115719 [T7]). Die Vorinstanzen haben gründlich und sorgfältig begründet, warum die Obsorgeübertragung dem Wohl des Kindes entspricht. Ihre Beurteilung ist jedenfalls vertretbar.

Ganz allgemein (1 Ob 45/16y mwN) gelten für die Maßnahme des Gerichts nach § 181 ABGB die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit iSd gelindesten Mittels (§ 182 ABGB). Entgegen der Ans...

Daten werden geladen...