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SWI 1, Jänner 2003, Seite 002

Problematische US-Ansässigkeitsbescheinigungen

Die EDV-mäßig vom Philadelphia Customer Service Center des IRS auf Form 6166 ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigungen enthalten lediglich den Hinweis, dass der betroffene Abgabepflichtige in den USA für Zwecke der US-Steuern als ansässig behandelt wird. Mit dieser Ansässigkeitsbescheinigung wird aber nicht bestätigt, dass der Betreffende auch im Sinn des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen in den USA ansässig geworden ist.

Wird daher ein im Großraum Wien wohnhafter Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für die Dauer von nur 14 Monaten unter Aufrechterhaltung des österreichischen Wohnsitzes und des österreichischen Dienstverhältnisses zu einer US-Gesellschaft entsandt, dann tritt bei dieser kurzen Auslandsentsendung auch dann keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die USA ein, wenn er von seiner Gattin und seinen Kindern begleitet wird. Denn für die Beurteilung, ob eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes zwischen zwei Wohnsitzen eingetreten ist, müsste ein längerer Beobachtungszeitraum herangezogen werden (siehe das Verständigungsprotokoll zu Artikel 4 des DBA-USA, das zwar keine verallgemeinernde Aussage über die konkrete Dauer des Beobachtun...

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