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SWI 11, November 2002, Seite 538

Grenzgängereigenschaft im Verhältnis zur Schweiz

(BMF) - Ist ein Vorarlberger bei einem Unternehmen in St. Gallen als Grenzpendler tätig, dann unterliegt er als Grenzgänger der Besteuerung in Österreich und es ist eine mit maximal 3 % zu erhebende schweizerische Einkommensteuer in Österreich anzurechnen. Findet auch ein Arbeitseinsatz in Drittstaaten statt, dann wird Folgendes mitzubedenken sein:

Die österreichisch-deutsche Regelung, wonach bei jahresdurchgängiger Beschäftigung bei einem grenznahen Unternehmen jemand entweder während des ganzen Jahres oder überhaupt nicht als Grenzgänger eingestuft wird, je nachdem, ob die Grenzgängerkriterien an mehr als 45 Tagen als nicht erfüllt anzusehen sind oder nicht, ist im österreichisch-schweizerischen Verhältnis nicht anwendbar.

Im Verhältnis zur Schweiz kann es daher durchaus sein, dass jemand nur während eines Teiles des Jahres oder während mehrerer Jahresteile die Grenzgängereigenschaft besitzt. Verständigungen mit der Schweiz haben allerdings in dieser Hinsicht bislang noch nicht stattgefunden.

Geht wegen Drittstaatsentsendung die Grenzgängereigenschaft verloren, dann ändert dies nichts am österreichischen Besteuerungsrecht der Bezüge, da nach Artikel 15 nur jene Bezugsteile der Schwe...

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