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SWI 11, November 2002, Seite 515

Ständiger Vertreter und Vertreter-Betriebsstätte gemäß § 29 BAO

PERMANENT ESTABLISHMENTS THROUGH DEPENDENT AGENTS ACCORDING TO SECTION 29 OF THE AUSTRIAN FISCAL CODE

Thomas Bachner

According to domestic law, dependent agents are treated as permanent establishments under
certain circumstances. The concepts of dependent agent and permanent establishment are closely related. Thomas Bachner examines this problematic subject. He pays particular attention to the practical effects of the prerequisites for a permanent establishment through dependent agents.

I. Einleitung: Zusammenspiel von Betriebsstätte und ständigem Vertreter

Nachdem in zwei vorangegangenen Beiträgen der Begriff der Betriebsstätte gemäß § 29 BAO einer ausführlichen Analyse unterzogen worden ist, soll nun in einem dritten Beitrag das nicht ganz reibungsfreie Verhältnis dieser Betriebsstätte zum Begriff des ständigen Vertreters beleuchtet werden. Die Verquickung der beiden Begriffe reicht weit zurück. Bereits die Begriffsbestimmung im DoppelsteuerG 1909 sah vor, dass eine Betriebsstätte auch durch eine Geschäftseinrichtung begründet werden konnte, die einem ständigen Vertreter des Unternehmers zur Ausübung des Gewerbes diente. Diese Vertreter-Betriebsstätte wurde von § 16 StAnpG übernommen und findet sich nunmehr in § 29 Abs. 2 lit. b BAO. Nach § 98 Z 3 EStG, § 21 Abs. 1 Z 1 KStG i. V. m. § 98 Z 3 EStG und § 6 Abs. 1 Z 2 ErbStG i. V. m. § 79 Abs. 1 Z 3 BewG unterliegt aber ein Unternehmer mit Gewinnen bzw. Vermögen i...

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