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Der Begriff „Marktstaat“ in der künftigen internationalen Unternehmensbesteuerung
The Term “Market State” in Future International Corporate Taxation
Recently, the notion of granting taxation rights to states without a corresponding physical connection has become more and more popular. The common feature of these proposals is an increased granting of taxation rights to market states. Not only parts of the tax literature, but especially the OECD and the UN are in favor of this. What is meant by the term “market state”, however, has not yet been clarified. A discussion of the two main proposals should shed light on this.
I. Überblick
Ein Besteuerungsrecht auf Unternehmensgewinne steht Österreich bislang dann zu, wenn das Unternehmen in Österreich ansässig ist oder die jeweilige Einkunftsquelle einen Inlandsbezug aufweist.
Das Ansässigkeitsprinzip ist erfüllt, wenn sich der Unternehmenssitz oder der Ort der Geschäftsleitung im Inland befindet. Denn entscheidendes Abgrenzungskriterium zwischen den Steuerhoheiten zweier Staaten ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Das ist dort, wo die grundlegenden Leitungs- und kaufmännischen Entscheidungen getroffen werden.
Die Anknüpfung an die Einkunftsquelle – das sogenannte Quellensteuerprinzip – führt zusätzlich zu einer Besteuerung in Österreich, wenn der jeweilige Steuergegenstand ein...