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SWI 10, Oktober 2002, Seite 473

Zur Europarechtskonformität der sog. Wegzugsbesteuerung - ein Vorlagebeschluss des französischen Conseil d´Etat

COMMUNITY LAW CONFORMITY OF EXIT TAXES - A REQUEST FOR A PRELIMINARY RULING MADE BY THE CONSEIL D'ETAT TO THE ECJ

Hartmut Hahn

The French Conseil d'Etat posed the question to the ECJ of whether the French exit tax is in conformity with Community law. The Conseil d'Etat raised serious doubts in this connection. Hartmut Hahn presents the model ruling and describes possible effects on the legal situation in other countries.

I. EinleitungAuch Frankreich kennt eine Besteuerung, die die anglophonen Länder als „exit tax" bezeichnen und die - auf einen ersten Blick hin - der österreichischen Regelung in § 31 Abs. 2 Z 2 EStG und der deutschen in § 6 AStG entspricht. Sie ist jüngeren Datums. Sie wurde durch Art. 24 des Finanzgesetzes für 1999 als Art. 167 bis in den Code Général des Impôts (CGI) eingefügt. Auf dem Prüfstand der Europarechtskonformität standen alle diese Regeln bislang nicht. Gegenüber § 6 dAStG ist zwar der Einwand des Verstoßes gegen mehrere Normen des EGV erhoben, vom BFH indessen mit einem teils heftig kritisierten Beschluss zurückgewiesen worden. Dieser Beschluss ist allerdings in einem auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahren ergangen, in welchem eine lediglich summarische Prüfung notwendig und hinreichend ist.

Mit einer Entscheidung vom hat nun der französische Conseil
d'Etat...

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