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SWI 9, September 2002, Seite 402

Anwendung von § 299 BAO im Hinblick auf das "Ausland-Verlusterkenntnis" des VwGH

Nach der neuen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ( Zl. 99/14/0217) vermag ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht zu bewirken, dass ausländische Betriebstättenverluste bei Ermittlung des Welteinkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht bemessungsgrundlagenkürzend zu berücksichtigen sind.

Wurde in der Vergangenheit auf der Grundlage der früheren gegenteiligen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sowie in Übereinstimmung mit der nach wie vor unverändert belassenen Judikatur des BFH bei unbeschränkt Steuerpflichtigen der Auslandsverlust in Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen außer Betracht gelassen, dann ist durch die diesbezüglichen Abgabenbescheide keine völkerrechtliche Verpflichtung verletzt worden. Denn Doppelbesteuerungsabkommen teilen lediglich die Besteuerungsrechte an den Einkunftsquellen zwischen den beiden Vertragstaaten auf, enthalten aber keine Verpflichtung, dass jener Vertragstaat, dem die Einkunftsquelle nicht zur Besteuerung zugeteilt worden ist, die darin anfallenden Verluste berücksichtigen müsste. Die Verpflichtung zur Berücksichtigung der Auslandsverluste leitet sich daher ausschließlich aus dem inländischen Steuerrecht ab. A...

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