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Beitragsleistung von Grenzgängern an private Krankenversicherungs-gesellschaften limitiert abzugsfähig
I. Änderung im AbgÄG 2001
In 2001 the opportunity for frontier workers to deduct their contributions to private medical insurance companies from their taxable income was extended. Alfred Holzapfel analyses the new legal Situation and in particular describes the changes which have now resulted. He illustrates the relevance of the altered legal situation on the basis of a practical case.
I. Änderung im AbgÄG 2001
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2001, BGBl. I Nr. 144/2001 v. (AbgÄG 2001), wurde § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 um ein zunächst unscheinbares Detail ergänzt. Diese in der Abgabenpraxis aber allgemein begrüßte Änderung hat beispielsweise für die nach Deutschland auspendelnden österreichischen Grenzgänger („Auswärtsgrenzgänger") i. S. d. Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland (BGBl. Nr. 221/1955 i. d. F. BGBl. Nr. 361/1994; zur allgemeinen Grenzgängerdefinition vgl. § 16 Abs. 1 Z 4 lit g EStG) zur Folge, dass diese nun auch „....Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht" als Werbungskosten geltend machen können. Dies allerdings mit der bedeutungsvollen Einschränkung, dass solche Beiträge nur „insoweit" als Werbungskosten abzugsfähig sind, „als sie der Höhe nach insgesamt Pflichtbeiträgen in der gese...