Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Begriff des Arbeitgebers im Sinn von Art. 15 Abs. 2 OECD-MA: Geltung der rechtlichen oder wirtschaftlichen Betrachtungsweise in Österreich
I. Die Relevanz der Unterscheidung
If employees are assigned abroad the question arises whether their remunerations may be taxed in the state of performance. The following article shall discuss the approach of the Austrian Ministry of Finance regarding the term „employer" in Art. 15 para. 2 lit. b of the OECD model tax treaty.
I. Die Relevanz der Unterscheidung
Artikel 15 des OECD-MA, der Zuordnungssregeln die „Einkünfte aus unselbständiger Arbeit" betreffend enthält, normiert in Absatz 2 die so genannte „Monteur-Bestimmung", nach der Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen entgegen der Regel von Absatz 1 (grundsätzlich Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates, d. h. Besteuerung nach dem Arbeitsortprinzip) dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen werden. Die Monteur-Bestimmung bedarf zu ihrer Anwendbarkeit der Erfüllung von drei Kriterien: Die Aufenthaltsdauer im Tätigkeitsstaat darf während eines Zeitraumes von 12 Monaten 183 Tage nicht überschreiten (lit. a), Vergütungen dürfen nicht von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist (lit. b), und die Vergütung darf nicht von einer Betriebsstätte getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat (lit...