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Step-up-Modelle beim Unternehmenskauf
Im Rahmen des Unternehmenskaufs ist es oft Wunsch des Käufers eines Unternehmens, einen Step-up der Bemessungsgrundlage (Buchwertaufstockung der Wirtschaftsgüter der erworbenen Gesellschaft) zu erhalten, um diese höhere Bemessungsgrundlage in Form von höheren Abschreibungen in Zukunft steuerlich nutzbar zu machen. Während sich ein solcher Step-up beim Asset Deal automatisch ergibt, sind beim Share Deal oft zusätzliche Schritte notwendig. Auf Grund der Unternehmenssteuerreform in Deutschland und der sich daraus nun wieder ergebenden Vergleichbarkeit des österreichischen mit dem deutschen Körperschaftsteuersystems lohnt es sich auch für den österreichischen Berater, einen Blick über die deutschen Grenze zu werfen. Lässt man so seinen Blick schweifen, trifft man auf einen Beitrag von Bruski (FR 2002, 181 ff.), der einen - zu Recht kritischen - Überblick über die derzeit in Deutschland angedachten Modelle der Buchwertaufstockung beim Share Deal (Downstream-Merger-Modell, Organschaftsmodell und GmbH-Einziehungsmodell) gibt.