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EuGH: Abgabenerleichterungen durch gemeinwirtschaftliche Kostentragung gerechtfertigt
Das Ferring SA befasst sich mit Fragen des französischen Tribunal des affaires de sécurité sociale Créteil im Zusammenhang mit einer Abgabe auf den Direktverkauf von Arzneimitteln. Diese Fragen stellten sich in einem Rechtsstreit der Ferring SA mit der Agence centrale des organismes de sécurité sociale (i. w. F. ACOSS), um die Erstattung des Betrages zu erlangen, den sie der ACOSS als Abgabe auf den Direktverkauf von Arzneimitteln gezahlt hat. Bei der Ferring SA handelt es sich um eine französische Gesellschaft, die über ein System des Direktverkaufs an die Apotheken ein in Deutschland hergestelltes Arzneimittel vertreibt. Bei der Ferring SA wurde die französiche Direktverkaufsabgabe von der ACOSS erhoben. Die Ferring SA war der Ansicht, dass die Abgabe rechtswidrig sei, und erhob Klage beim Tribunal des affaires de sécurité sociale Créteil auf Erstattung des an die ACOSS entrichteten Betrages. Zur Begründung ihrer Klage machte sie geltend, dass der Umstand, dass diese Abgabe nur bei den Verkäufen der Pharmahersteller erhoben werde, eine staatliche Beihilfe darstellt, die den Großhändlern unter Verstoß gegen die Pflicht zur vorherigen Unterr...