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SWI 4, April 2002, Seite 195

EuGH: Vorsteuerabzug für einem Arbeitnehmer für die Benutzung eines Privatfahrzeugs zu beruflichen Zwecken gewährte Erstattung

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-338/98 Kommission/Niederlande entschied der EuGH über eine Klage der Kommission wegen der Feststellung, dass die Niederlande dadurch gegen Art. 17 Abs. 2 lit. a und 18 Abs. 1 lit. a der 6. MwSt-RL verstoßen, dass ein mehrwertsteuerpflichtiger Arbeitgeber einen Teil der einem Arbeitnehmer für die Benutzung eines Privatfahrzeugs zu beruflichen Zwecken gewährten Kostenerstattung als Vorsteuer abziehen kann.

Nach niederländischem Recht kommt in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer ein ihm gehörendes Kraftfahrzeug im Rahmen des Unternehmens seines Arbeitgebers benutzt und hierfür von diesem eine Kostenerstattung erhält, beim Arbeitgeber ein Abzug in Höhe von 12 % dieser Erstattung in Betracht, soweit die Erstattung nicht zum Lohn im Sinne des Gesetzes über die Lohnsteuer gehört.

Die niederländische Regierung gab im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens an, dass dieser Prozentsatz dem gewichteten Mittel der Mehrwertsteuer entspreche, die in den verschiedenen Bestandteilen der mit dem Besitz und der Benutzung eines Fahrzeugs verbundenen Kosten enthalten sei. Bei der Bestimmung des betreffenden Prozentsatzes sei berücksichtigt worden, dass die dem Arbeitnehmer vom Ar...

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