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Kontraktsplitting mit einem US-Künstler
Wird von einem österreichischen Veranstalter mit einem deutschen Produzenten ein Vertrag über ein Gastspiel eines deutschen Orchesters abgeschlossen, dann sind die hierfür dem deutschen Unternehmen zufließenden Vergütungen gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Einkommensbesteuerung freizustellen (siehe z. B. auch EAS 1714). Wird darüber hinaus ein US-Solist für die Mitwirkung an diesem Konzert von dem inländischen Veranstalter direkt unter Vertrag genommen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Vergütungen der inländischen Besteuerung, wenn der in Artikel 17 DBA-USA vorgesehene Jahresgrenzwert von 20.000 USD überschritten wird. (EAS 1996 v. )