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SWI 3, März 2002, Seite 141

Die Bewertung von unfertigen Leistungen bei Dienstleistungsbetrieben nachHGB, IAS und US-GAAP

II. Noch nicht abrechenbare Leistungen

Peter Rantasa

According to commercial laws as well as according to IAS and U.S. GAAP the evaluation of uncompleted services is not uniform. Peter Rantasa analyses and compares the methods of evaluation. He pays particular attention to their differences and significance in practise.

I. Einleitung

Gemäß § 195 HGB hat der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen. Er ist klar und übersichtlich aufzustellen. Er hat dem Kaufmann ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Ein wesentlicher Zweck der Erstellung des Jahresabschlusses ist somit die Informationsfunktion für die Bilanzadressaten. Es können sowohl interne als auch externe Adressaten unterschieden werden, für die der Jahresabschluss unterschiedliche Bedeutung hat.

Der Jahresabschluss hat gemäß § 196 HGB vollständig zu sein, das heißt alle Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind aufzunehmen. Zu den Vermögensgegenständen können auch unfertige Leistungen zählen, die in diesem Fall seit der Rechnungslegungsreform 1990 im Posten „noch nicht abrechenbare Leistungen" gemäß § 224 Abs. 2 B I 4 HGB auszuweisen sind.

Diesem Pos...

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