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Verrechnungspreise bei Arbeitnehmerentsendung im Konzern
Das deutsche die endgültige Fassung der „Grundsätze der Prüfung der Einkommensabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung" veröffentlicht. Eine „Arbeitnehmerentsendung" liegt demnach dann vor, wenn ein Arbeitnehmer mit seinem bisherigen Arbeitgeber (entsendendes Unternehmen) vereinbart, für eine befristete Zeit bei einem verbundenen Unternehmen (aufnehmendes Unternehmen) tätig zu werden und das aufnehmende Unternehmen entweder eine arbeitsrechtliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer schließt oder als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen ist. Kroppen/Rasch/Roeder (IWB Nr. 1 vom , 9 ff., Fach 3, Gruppe 1, Deutschland 1821 ff.) geben einen ersten Überblick über dieses BMF-Schreiben und stellen dessen Auswirkungen für die Praxis dar. In Österreich werden sich m. E. Auswirkungen insbesondere auch deshalb ergeben, weil das deutsche BMF damit „Neuland" betreten und seine Rechtsmeinung zu einem Gebiet dargestellt hat, das bisher in dieser Form von der OECD noch nicht behandelt wurde. Die gerade beginnende Diskussion in Deutschland sollte daher auch in Österreich im Auge behalten werden.