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SWI 2, Februar 2002, Seite 100

Umsatzsteuer-Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 2001 in Deutschland

I. Das Steueränderungsgesetz 2001

Gerhard Gaedke

In Germany the Tax Amendment Act 2001 has led to several significant changes in the field of value-added tax. The present procedure of VAT withholding can no longer be maintained due to reservations in connection with community law. Instead, the recipient of the service has become the VAT payer. Gerhard Gaedke describes the regulations and their significance for foreigners.

I. Das Steueränderungsgesetz 2001

Mit dem StÄndG 2001 ist das bisher in § 18 Abs. 8 in Verbindung mit §§ 51 ff. UStDV geregelte Abzugsverfahren wegen europarechtlicher Bedenken seit nicht mehr anzuwenden. Stattdessen wird eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers eingeführt. Nachstehend die für im Ausland ansässigen Unternehmen wesentlichen Neuerungen:

Für bestimmte Umsätze von in Deutschland nicht ansässigen Unternehmern konnte nach § 52 Abs. 2 UStDV die sog. „Nullregelung" in Anspruch genommen werden. Durch die Neuregelung des § 13 b (d)UStG wird die Umsatzsteuer sowohl von im Inland als auch von im Ausland ansässigen Leistungsempfängern geschuldet. Auch Kleinunternehmer, pauschal versteuernde Land- und Forstwirte und Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen, schulden die Steuer.

II. Umsät...

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