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SWI 5, Mai 2019, Seite 256

Betriebsstätten bei Segelbooten

(BMF) – Bietet eine in Österreich ansässige Person Skipper-Trainings und Kurse für das kroatische Küstenpatent an, wobei die praktischen Einheiten auf einem eigenen Segelboot im Inland und die Ausbildungsfahrten auf einem für diese Zwecke angemieteten Segelboot in Kroatien stattfinden, stellt sich die Frage, ob dadurch in Kroatien eine Betriebsstätte iSd Art 5 DBA Kroatien begründet wird.

Eine Betriebsstätte iSd Art 5 DBA Kroatien ist jede feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Zunächst wäre zu prüfen, ob das Segelboot selbst die notwendigen Betriebsstättenkriterien erfüllt. Ein fahrendes Schiff begründet in der Regel keine Betriebsstätte, da die Verbindung zu einem bestimmten Punkt der Erdoberfläche und damit das örtliche Element fehlt (VPR 2010, Rz 163; BFH , IV R 58/95), es sei denn, das Schiff wird in einem bestimmten Gebiet betrieben, welches wirtschaftlich und geographisch zusammenhängt (OECD-MK Art 5 Z 26).

Das für eine Betriebsstätte örtliche Element wird auch dann gegeben sein, wenn dem Unternehmen eine fixe Anlegestelle für sein Schiff zur Verfügung steht (EAS 1445). Sofern diese Anlegestelle für die Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit verw...

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