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SWI 11, November 2001, Seite 508

Schweizerische Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung in das Inland

(BMF) - Erhält ein Mitarbeiter eines schweizerischen Hotels nach seiner Pensionierung und der damit verbundenen Wohnsitzverlegung aus der Schweiz nach Österreich eine Pensionsabfindung von der Vorsorgestiftung des Schweizer-Hotelier-Vereins, dann unterliegt diese Pensionsabfindung der Besteuerung in Österreich. Der Umstand, dass die Pensionsansprüche durch die aktive Dienstleistung auf schweizerischem Staatsgebiet „verdient" worden sind und in Z 9 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-schweizerische Verständigungsgespräche, AÖFV Nr. 34/2000, dem „Kausalitätsprinzip" Vorrang vor dem „Zuflussprinzip" eingeräumt wurde, gibt zu keinem anderen Beurteilungsergebnis Anlass. Es mag zwar nicht völlig geklärt sein, ob die Pensionsabfindung als nachträgliche Einkunft aus unselbständiger Arbeit anzusehen ist und damit unter Artikel 18 fällt, oder ob sie als eine Versicherungsleistung unter Artikel 21 des DBA-Schweiz zu subsumieren ist. Keinesfalls aber fällt die Pensionsabfindung unter Artikel 15. Denn Artikel 18, der für „Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen ... für frühere unselbständige Arbeit" gilt und der das Besteuerungsrecht unabhängig vom Arbeitsort dem Ansässigkeitsstaat zuweist...

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