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SWI 11, November 2001, Seite 505

Änderung der Rechtsprechung: Betriebstättenverluste sind doch ausgleichsfähig!

Der Verwaltungsgerichtshof folgte in diesem Erkenntnis der Argumentation der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Beschwerdeführerin, die einen - aus der Beteiligung als Mitunternehmerin an einer deutschen OHG - in einer deutschen Betriebstätte erzielten Verlust in Höhe von 142.000 S mit anderen positiven Einkünften ausgleichen wollte. Er hat dabei das bisherige DBA-Verständnis - die auch für negative Einkünfte (Verluste) geltende „negative Wirkung" der Befreiungsmethode - und damit auch seine frühere Rechtsprechung völlig über den Haufen geworfen: nunmehr sollen auch die einer ausländischen Betriebstätte (im abkommensrechtlichen Sinne) zugewiesenen Verluste im Ansässigkeitsstaat Österreich zum Ausgleich gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zugelassen sein. Es soll allerdings nach Ansicht des Gerichtshofes zu einer Art „Nachversteuerung" kommen, indem diese ausgeglichenen Verluste mit den in den Folgejahren in dieser Betriebstätte erwirtschafteten Gewinnen zu verrechnen sind (technisch soll in den Folgejahren im Ansässigkeitsstaat nur ein geringerer Betrag durch das DBA freigestellt werden).

Die Ausführungen des Gerichtshofes sollen hier wegen der Bedeutung des Erkenntnisses im genauen Wortlaut wiedergeg...

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