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Künstler und Sportler im internationalen Steuerrecht
Die abkommensrechtliche Behandlung von Künstlern und Sportlern ist im OECD-MA in einem eigenen Artikel, nämlich in Art. 17, geregelt. Unabhängig davon, ob sich der Künstler oder Sportler in einem Dienstverhältnis oder freiberuflich/gewerblich tätig wird, steht das volle Besteuerungsrecht immer dem Tätigkeitsstaat (Auftrittsstaat) zu. Nitikman (Intertax 2001, 268 ff.) stellt sich die Frage, ob es sich dabei um einen Anachronismus handelt - und bejaht dies. Nitikman kritisiert insbesondere, dass Künstler und Sportler offensichtlich als weniger vertrauenswürdig als andere Berufsgruppen angesehen werden und darin eine Diskriminierung zu sehen ist. Dagegen kann jedoch ins Treffen geführt werden, dass Künstler und Sportler nicht mit allen ihren Einkünften nach Art. 17 OECD-MA im Tätigkeitsstaat (Auftrittsstaat) besteuert werden, sondern lediglich mit Einkünften, die aus einem öffentlichen Auftritt in diesem Staat stammen. In diesem Zusammenhang scheint es zumindest auf den ersten Blick nicht eine Frage der Diskriminierung der Künstler und Sportler zu sein, dass sie mit diesen Einkünften voll im Tätigkeitsstaat (Auftrittsstaat) besteuert werden.