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EuGH: Nacherhebung von Ertragsteuern anlässlich einer Ausschüttung verstößt gegen die Mutter/Tochter-RL
Der daraus resultierende Rechtsstreit gelangte zum Dioikitiko Protodikeio Athinon, das das Verfahren aussetzte und dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG vorlegte: Stellt es einen Steuerabzug an der Quelle i. S. v. Art. 5 Abs. 1 der Mutter/Tochter-RL dar, wenn das nationale Recht vorschreibt, dass bei der Ausschüttung von Gewinnen durch eine Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft für die Bestimmung der steuerbaren Gewinne der Tochtergesellschaft deren gesamter Reingewinn einschließlich der Einkünfte, die einer besonderen Besteuerung unterliegen, die zum Erlöschen der Steuerschuld führt, sowie der nicht steuerbaren Einkünfte berücksichtigt wird, obwohl diese beiden Arten von Einkünften nach nationalem Recht nicht besteuert würden, wenn sie bei der Tochtergesellschaft verbleiben und nicht an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden?
Der EuGH weist in seinem Urteil zunächst auf den Zweck der Mutter/Tochter-RL hin, wonach die Schaffung eines gemeinsamen Steuersystems jede Benachteiligung der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten gegenüber der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften desselben Mitgliedstaates beseitigen und ...