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Verwertung von Auslandsverlusten bei DBA mit Befreiungsmethode
USE OF FOREIGN LOSSES IN TAX TREATIES WITH EXEMPTION METHOD
Previous rulings of the Administrative Court were based on the idea that with DTCs containing the exemption method, both positive and negative foreign income is exempt. The Administrative Court has now reversed this ruling. The exemption now applies only to positive income. In future losses will be taken into consideration if Austria is the residence state.
I. Die Ausgangslage
In der Literatur ist umstritten, wie sich Auslandsverluste bei der Einkommensbesteuerung im Ansässigkeitsstaat auswirken, wenn ein DBA mit Befreiungsmethode (Art. 23 A OECD-Musterabkommen) zur Anwendung gelangt.
Bei der Befreiungsmethode werden die einzelnen Steuerquellen jeweils einem der beteiligten Staaten zur Besteuerung zugewiesen. Die Befreiungsmethode ist i. d. R. mit einem Progressionsvorbehalt verbunden; danach darf der Ansässigkeitsstaat die ausländischen Einkünfte zwar nicht in die Besteuerung einbeziehen, er darf sie aber bei der Ermittlung des auf die verbleibenden Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes berücksichtigen.
Erzielt der Steuerpflichtige im Ausland einen Verlust, so mindert dieser nach traditioneller Auffassung zur Befreiungsmethode die inländische Besteuerungsgrundlage nicht. Der Verlust wi...